Unten aufgeführt sind die aktuellen Regelungen des Gesundheitsamtes des Oberbergischen Kreises zum Umgang mit einer Corona-Infektion.
Insbesondere folgende Regeln sind zu beachten:
1. Es handelt sich nach wie vor um eine meldepflichtige Krankheit, die in der Schule angezeigt werden muss.
2. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, nach einem positiven Selbsttest einen Bürgertest oder PCR Test durchführen zu lassen.
3. Bei coronabedingtem Fehlen in Klausuren kann nur mit diesen offiziellen Tests eine Erkrankung nachgewiesen und entsprechend eine Nachschrift ermöglicht werden.