Fahrtenkonzept für das Gymnasium Nümbrecht (Wanderrahmenplan)
Schulwanderungen und Schulfahrten sind ein fester Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit unserer Schule. Die Organisation und Durchführung solcher Schulveranstaltungen erfordern ein erhöhtes Engagement aller Beteiligten. Gesetzliche Vorgaben/Rahmenbedingungen: Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichtlinien WRL)
a.) Klassen- / Kursfahrten finden in folgenden Jahrgangsstufen statt
Jahrgangsstufe | Dauer / Lage im Schuljahr | Kostengrenze |
5 | 1 Woche / Fahrtenwoche (Woche vor den Herbstferien) Freusburg (oder ggf. ähnliches Ziel) | ca. max. 220,- € |
9 | 1 Woche / Fahrtenwoche (Woche vor den Herbstferien) Nordseeküste (ggf. Insel) | ca. max. 280,- € |
12 | 1 Woche / (Frühsommer / Ende 1. Halbjahr) Berlin oder Europäische Stadt bzw. gleichwertiges Ziel- und Fahrtkonzept | ca. max. 400,- € |
Diese Festlegung setzt den Wechsel der Klassenlehrer/innen nach der Erprobungsstufe (von 6 nach 7) voraus, da so die Fahrt in der Klasse 9 durch den/die Klassenlehrer/in plan- und organisierbar ist. Alle Fahrten finden in der sog. „Fahrtenwoche“ (Woche vor den Herbstferien) statt, in der darüber hinaus in anderen Stufen Berufsorientierungsprojekte (Stufen 9 u. 11) stattfinden und die übrigen Jahrgangsstufen im Rahmen einer Projektwoche unterrichtet werden.
b) Skikurs
Es wird ein einwöchiger Skikurs als freiwillige Angebotsfahrt für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6 unmittelbar nach Vergabe der Halbjahreszeugnisse in der Jahresplanung vorgesehen und durchgeführt.
c) Wandertage/Fachexkursionen:
In allen Jahrgangsstufen der Sek. I in denen keine Klassenfahrt stattfindet, stehen zwei Wandertage (je 1 pro Halbjahr) zur Verfügung. Eine Zusammenlegung von Wandertagen wird nicht vorgenommen.Darüber hinaus ist es möglich, Fachexkursionen durchzuführen. Die Fachkonferenzen konzipieren und beschließen jahrgangsweise ein Exkursionsprogramm in einer Jahresplanung, legen diese der Schulleitung vor und terminieren diese möglichst frühzeitig (möglichst zu Schuljahresbeginn) mit der Schulleitung im Jahreskalender. Darüber hinaus können Fachlehrer/innen kurs- und klassenbezogene Fachexkursionen planen und durchführen. Diese sind so zu planen und terminlich zu konzipieren, dass der Regelunterricht möglichst wenig beeinträchtigt wird (Exkursionen sollten – wenn möglich – an Unterrichtstagen geplant werden, an denen kein oder nur wenig Bandunterricht stattfindet). In der Oberstufe sollten Fahrten – wenn möglich – nicht an Tagen mit Klausuren stattfinden. Terminierung und Genehmigung von Exkursionen und Wandertagen erfolgen nach Absprache durch die Schulleitung.Fachexkursionen und Wandertagen sollten – wenn es pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich ist – jahrgangsweise oder klassenübergreifend geplant werden. Fachexkursionen können auch Inhalt und Konzept eines Wandertages füllen und diesen damit abdecken.
(Beschluss der Schulkonferenz vom 24.03.2022)